Der Weg zum Studium in Deutschland
Die DSH-Prüfung
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Hinzu
kommt anschließend eine mündliche Prüfung. Innerhalb eines festgelegten Rahmens können die Universitäten die Aufgabenstellungen frei gestalten. Deshalb ist es notwendig, sich bei der Universität, an der man studieren will, über die speziellen Aufgaben zu informieren. |
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Was
wird in der Prüfung verlangt?
1.
Hörverstehen
Ein
50 - 100 Zeilen langer Text wird zweimal vorgelesen. Beim 2. Vorlesen
sollen Sie
Notizen machen. Anschließend müssen Sie Fragen zum
Aufbau und Inhalt des
Textes beantworten und Textteile zusammenfassen.
2.
Leseverstehen
Ein
30 - 60 Zeilen langer, oft journalistisch aufbereiteter
wissenschaftlicher Text
muss bearbeitet werden. Dazu gehören die Beantwortung von
Fragen zu Inhalt und
Aufbau des Textes, die Erläuterung von Textteilen und die
Zusammenfassung und
Gliederung des Textes.
3.
Textproduktion
Aus
bestimmten Vorgaben - Thesen, kurzen Texten, Grafiken, Bildern - sollen
Sie einen
längeren, zusammenhängenden Text verfassen, in dem
die Vorlagen erklärt und
kommentiert werden. Wichtig sind hier nicht nur inhaltliche Kriterien
wie
Textaufbau und logischer Zusammenhang, sondern auch das Niveau der
sprachlichen
Mittel.
4.
Wissenschaftssprachliche Strukturen
Mit
dem Wortschatz aus dem Hör- bzw. Lesetext werden
Ergänzungs- und
Umformungsaufgaben gestellt. Gefordert ist das Beherrschen von
grammatischen
Strukturen, wie sie typischerweise in wissenschaftlichen Texten
vorkommen.
5. Mündliche Prüfung
Zur mündlichen Prüfung zugelassen sind nur diejenigen
Kandidaten, die die
schriftliche Prüfung bestanden haben. Sie dauert 20 Minuten.
Vorher bekommen Sie einen kurzen
Text oder ein Schaubild, meist aus dem von Ihnen gewählten
Studienfach
für
dessen Vorbereitung Sie wiederum 20 Minuten Zeit haben. In dem
Gespräch sollen
Sie nachweisen, dass Sie einen Sachverhalt oder Gedankengang aus einem
wissenschaftlichen Bereich verstehen, referieren und kommentieren
können.
Formalia
Studienbewerber
sollten
sich frühzeitig über die Bewerbungsfrist informieren.
Benötigte
Unterlagen:
- ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (Nebenfächer nicht vergessen!)
- eine
amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung in der
jeweiligen
Landessprache.
Im jeweiligen Heimatland
können das machen:
Deutsche Botschaft und Konsulate
Die Schule oder die Universität, die das Zeugnis ausgestellt hat
Ein dafür zugelassener Notar
In Deutschland:
Botschaft und Konsulate des Heimatlandes
Notar
Vereidigter Übersetzer
- eine
amtlich beglaubigte Übersetzung der Hochschulberechtigung. Nicht
notwendig
für folgende Sprachen:
- für
bestimmte Länder ist ein Anerkennungsbescheid der
"Zeugnisanerkennungsstelle"
notwendig
-
Lebenslauf bis zum Datum der Antragsabgabe
-
Motivationsschreiben
- Nachweis
deutscher Sprachkenntnisse (B2).
Achtung: Nie Originaldokumente schicken, immer beglaubigte Kopien!